Die Landesregierung beantwortet (PDF, 125kB, 3 Seiten) mit der Drucksache 16/8219 die Kleine Anfrage 3148 vom 19.02.2015 der Piratenfraktion zur Anzahl der Schulsozialarbeiter gemäß Bildungs- und Teilhabepaket.
Anmerkung: “BuT” heißt eigentlich “Bildungs- und Teilhabepaket” (oder kurz: “Bildungspaket”) und ist unter anderem Bestandteil des SGB II und SGB XII, also kein eigenes Gesetz. Aber das ist für die Antwort unerheblich.
Wie viele Schulsozialarbeiter nach dem Bundes- und Teilhabegesetz (BuT) sind in Nordrhein- Westfalen aktuell an den Schulen tätig?
Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 3148 mit Schreiben vom 19. März 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Weiterbildung beantwortet.
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Im Zuge des Bildungs– und Teilhabegesetzes (BuT) hat die letzte Bundesregierung den Ländern und Kommunen durch höhere Zuweisungen zusätzliche Mittel für die Einsetzung von Schulsozialarbeitern bis Ende 2013 zugesichert. So zahlte der Bund über das Land 33% der Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II an die Kommunen. In den Jahren 2012 und 2013 wurde dieser Betrag um 2,8% auf 35, 8% aufgestockt. Die Länder und der Bund hatten sich darauf geeinigt, dass mit diesen 2,8% die Schulsozialarbeit finanziert wird. Die Zusage des Bundes, hinsichtlich der Kostenübernahme für diese Schulsozialarbeit, war auf drei Jahre begrenzt, und lief mit Ende des Jahres 2013 aus. Damit war im Jahr 2014 die Finanzierung der Schulsozialarbeit, über die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung, nicht mehr gegeben. Im Jahr 2014 wurde die Schulsozialarbeit von den Kommunen mit den, in den vorhergehenden Jahren nicht verausgabten Mittel reduziert weitergeführt. Die jetzige Landesregierung beschloss, den 53 kreisfreien Städten und Kreisen die Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit für die kommenden drei Jahre (2015 bis 2017) mit einem Gesamtvolumen von ca. 50 Mio. Euro pro Jahr anzubieten.
Grundsätzlich ist die Einigung zur gemeinsamen Weiterfinanzierung der Stellen für Schulsozialarbeit, die derzeit noch aus den Mitteln des Bundes finanziert werden, zu begrüßen. Dennoch werfen die Details des Kompromisses Fragen auf.
Begründet sind diese insbesondere durch die nachfolgende Formulierung, die in dem Rundschreiben des MAIS vom 28.11.2014 und in der Landtagsdrucksache 16/7600 vom 11.12.2014 veröffentlicht wurden:
“Dabei geht die Landesregierung von den tatsächlichen Bedürfnissen in den kreisfreien Städten und Kreisen aus, die sich in den Ergebnissen einer Abfrage der LAG Schulsozialarbeit NRW darstellen. Danach waren zum 30.06.2014 noch ca. 1500 Schulsozialarbeiter/innen beschäftigt. Eine Stelle wird mit 45.000 Euro p.a. veranschlagt. Hieraus folgt ein jährliches Gesamtbudget in Höhe von 67.5 Mio. Euro.”
Diese Angaben basieren auf Schätzung, die auf den Berichten der Mitglieder der LAG-Schulsozialarbeit NRW und ihren Netzwerken beruhen.
Für die Erfassung der “tatsächlichen Bedürfnisse in den kreisfreien Städten und Kreisen” müssten alle Träger der BuT-Stellen verpflichtet werden, die Anzahl der noch finanzierten Stellen und der darauf beschäftigten Fachkräfte einer zentralen Datensammlung zu melden. Im Weiteren werden diese Fachkräfte “BuT-Schulsozialarbeiter” genannt.
Vorbemerkung der Landesregierung
Die Landesregierung geht davon aus, dass sich die Kleine Anfrage 3148 auf die Schulsozialarbeit im Sinne des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) bezieht.
- Wieviel BuT-Schulsozialarbeiter sind in Nordrhein-Westfalen aktuell an den Schulen eingesetzt? Bitte nach den Kommunen aufschlüsseln.
- Wieviel BuT-Schulsozialarbeiter sind in Nordrhein-Westfalen aktuell als Teilzeitkräfte angestellt? Bitte nach den Kommunen aufschlüsseln.
- Wieviel BuT-Schulsozialarbeiter sind in Nordrhein-Westfalen aktuell als Vollzeitkräfte angestellt? Bitte nach den Kommunen aufschlüsseln.
Aktuelle Zahlen zu den Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern im Sinne des Bildungs- und Teilhabepakets werden zentral nicht erfasst und liegen dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales nicht vor. Eine gesonderte Abfrage kann wegen des zu hohen Verwaltungsaufwands in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht durchgeführt werden.
- Wie will das Land eine zentrale, nicht nur auf Schätzungen basierende Erfassung der BuT-Schulsozialarbeit in NRW insgesamt veranlassen?
Mit dem Erlass des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales zur Förderung der sozialen Arbeit an Schulen vom 12. Februar 2015 sollen Bildungs- und Teilhabeberaterinnen und -berater in den Kommunen finanziert werden.
In diesem Zusammenhang sind auch Berichtspflichten der Zuwendungsempfänger wie die Anzahl der Bildungs- und Teilhabeberaterinnen und -berater vorgesehen. Allerdings werden Zahlen für das Jahr 2015 erst im Laufe des Jahres 2016 vorliegen.
Die Stadt Aachen finanziert derzeit 18 Planstellen aus den BuT-Mitteln der Landesregierung.
Die StädteRegion Aachen finanziert derzeit im Jugendamtsbereich 3,43 Planstellen aus den BuT-Mitteln der Landesregierung. Bei der Sprungbrett gGmbh sind derzeit 17 Planstellen von den BuT-Mitteln abhängig (teilweise auch im Auftrag der Stadt Herzogenrath). Bei den übrigen Trägern für Schulsozialarbeit an Schulen in Trägerschaft der StädteRegion ist es nicht eindeutig, ob Planstellen von der Finanzierung über BuT-Mittel abhängen.
Die Landesregierung beantwortet (PDF, 125kB, 3 Seiten) mit der Drucksache 16/8219 die Kleine Anfrage 3148 vom 19.02.2015 der Piratenfraktion zur Anzahl der Schulsozialarbeiter gemäß Bildungs- und Teilhabepaket.
Anmerkung: “BuT” heißt eigentlich “Bildungs- und Teilhabepaket” (oder kurz: “Bildungspaket”) und ist unter anderem Bestandteil des SGB II und SGB XII, also kein eigenes Gesetz. Aber das ist für die Antwort unerheblich.
Wie viele Schulsozialarbeiter nach dem Bundes- und Teilhabegesetz (BuT) sind in Nordrhein- Westfalen aktuell an den Schulen tätig?
Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 3148 mit Schreiben vom 19. März 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Weiterbildung beantwortet.
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Im Zuge des Bildungs– und Teilhabegesetzes (BuT) hat die letzte Bundesregierung den Ländern und Kommunen durch höhere Zuweisungen zusätzliche Mittel für die Einsetzung von Schulsozialarbeitern bis Ende 2013 zugesichert. So zahlte der Bund über das Land 33% der Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II an die Kommunen. In den Jahren 2012 und 2013 wurde dieser Betrag um 2,8% auf 35, 8% aufgestockt. Die Länder und der Bund hatten sich darauf geeinigt, dass mit diesen 2,8% die Schulsozialarbeit finanziert wird. Die Zusage des Bundes, hinsichtlich der Kostenübernahme für diese Schulsozialarbeit, war auf drei Jahre begrenzt, und lief mit Ende des Jahres 2013 aus. Damit war im Jahr 2014 die Finanzierung der Schulsozialarbeit, über die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung, nicht mehr gegeben. Im Jahr 2014 wurde die Schulsozialarbeit von den Kommunen mit den, in den vorhergehenden Jahren nicht verausgabten Mittel reduziert weitergeführt. Die jetzige Landesregierung beschloss, den 53 kreisfreien Städten und Kreisen die Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit für die kommenden drei Jahre (2015 bis 2017) mit einem Gesamtvolumen von ca. 50 Mio. Euro pro Jahr anzubieten.
Grundsätzlich ist die Einigung zur gemeinsamen Weiterfinanzierung der Stellen für Schulsozialarbeit, die derzeit noch aus den Mitteln des Bundes finanziert werden, zu begrüßen. Dennoch werfen die Details des Kompromisses Fragen auf.
Begründet sind diese insbesondere durch die nachfolgende Formulierung, die in dem Rundschreiben des MAIS vom 28.11.2014 und in der Landtagsdrucksache 16/7600 vom 11.12.2014 veröffentlicht wurden:
“Dabei geht die Landesregierung von den tatsächlichen Bedürfnissen in den kreisfreien Städten und Kreisen aus, die sich in den Ergebnissen einer Abfrage der LAG Schulsozialarbeit NRW darstellen. Danach waren zum 30.06.2014 noch ca. 1500 Schulsozialarbeiter/innen beschäftigt. Eine Stelle wird mit 45.000 Euro p.a. veranschlagt. Hieraus folgt ein jährliches Gesamtbudget in Höhe von 67.5 Mio. Euro.”
Diese Angaben basieren auf Schätzung, die auf den Berichten der Mitglieder der LAG-Schulsozialarbeit NRW und ihren Netzwerken beruhen.
Für die Erfassung der “tatsächlichen Bedürfnisse in den kreisfreien Städten und Kreisen” müssten alle Träger der BuT-Stellen verpflichtet werden, die Anzahl der noch finanzierten Stellen und der darauf beschäftigten Fachkräfte einer zentralen Datensammlung zu melden. Im Weiteren werden diese Fachkräfte “BuT-Schulsozialarbeiter” genannt.
Vorbemerkung der Landesregierung
Die Landesregierung geht davon aus, dass sich die Kleine Anfrage 3148 auf die Schulsozialarbeit im Sinne des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) bezieht.
Aktuelle Zahlen zu den Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern im Sinne des Bildungs- und Teilhabepakets werden zentral nicht erfasst und liegen dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales nicht vor. Eine gesonderte Abfrage kann wegen des zu hohen Verwaltungsaufwands in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht durchgeführt werden.
Mit dem Erlass des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales zur Förderung der sozialen Arbeit an Schulen vom 12. Februar 2015 sollen Bildungs- und Teilhabeberaterinnen und -berater in den Kommunen finanziert werden.
In diesem Zusammenhang sind auch Berichtspflichten der Zuwendungsempfänger wie die Anzahl der Bildungs- und Teilhabeberaterinnen und -berater vorgesehen. Allerdings werden Zahlen für das Jahr 2015 erst im Laufe des Jahres 2016 vorliegen.
Die Stadt Aachen finanziert derzeit 18 Planstellen aus den BuT-Mitteln der Landesregierung.
Die StädteRegion Aachen finanziert derzeit im Jugendamtsbereich 3,43 Planstellen aus den BuT-Mitteln der Landesregierung. Bei der Sprungbrett gGmbh sind derzeit 17 Planstellen von den BuT-Mitteln abhängig (teilweise auch im Auftrag der Stadt Herzogenrath). Bei den übrigen Trägern für Schulsozialarbeit an Schulen in Trägerschaft der StädteRegion ist es nicht eindeutig, ob Planstellen von der Finanzierung über BuT-Mittel abhängen.