Bildung Schule

Schulfreiheitsgesetz in NRW?

Die FDP möchte dieses Jahr den Gesetzentwurf für ein “Schulfreiheitsgesetz” in den NRW-Landtag einbringen. Das kündigte FDP-Landtagsfraktionschef Christian Lindner am 07.01.2015 in Düsseldorf an.

Schon im Wahlprogramm der FDP zur Landtagswahl 2010 (PDF, 1,1MB) liest sich das so (ab Seite 9):

[…] Die FDP will deshalb einen mutigen nächsten Schritt gehen und zukünftig die wirkliche pädagogische, personelle und finanzielle Autonomie und damit die Qualität der Schulen durch ein “Schulfreiheitsgesetz” nach dem Vorbild unseres liberalen Hochschulfreiheitsgesetzes erhöhen.
[…]
Diese Finanzierungsfreiheit erlaubt rasche und unbürokratische Schwerpunktbildungen in Hinsicht auf das Schulprofil und die konkreten Bedürfnisse vor Ort und geht einher mit der dezentralen Personalfreiheit der einzelnen Schule, ihre Lehrer und sonstiges Personal nach eigenen Kriterien auszuwählen, Zeitverträge abzuschließen, – im Zusammenhang mit einem neuen öffentlichen Dienstrecht – leistungsabhängige oder standortbezogene Zulagen zu gewähren und das Lehrerkollegium durch andere Professionen zu ergänzen. Neue Formen der Schulleitung im Sinne einer Trennung von pädagogischer und organisatorischer Leitung sind möglich. Damit könnten die öffentlichen Schulen die gleichen Freiheiten erhalten, über die Privatschulen und viele Schulsysteme im Ausland bereits heute erfolgreich verfügen.

Beim Stichwort “liberales Hochschulfreiheitsgesetz” fallen mir zunächst Ökonomisierung der Bildung sowie marktwirtschaftlicher Wettbewerbsdruck ein.

Private Schulträger

Es gibt in Deutschland bekanntermaßen “Privatschulen”, also Schulen in freier Trägerschaft. Die rechtlichen Grundlagen für Privatschulen sind im Grundgesetz, Art. 7, Abs. 4 festgelegt:

(4) Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist.

Die Privatschulen spalten sich auf in Ergänzungsschulen (also Schulen, die das Bildungsangebot der staatlichen Schulen erweitern) und Ersatzschulen (die es – der Name sagt es – ersetzen).
Die Ersatzschulen bieten gesetzlich anerkannte Schulabschlüsse an (oder zumindest den Weg dahin), sind jedoch anerkennungspflichtig und stehen unter staatlicher Aufsicht. Das heißt, sie müssen sich an die festgelegten Lehrpläne halten, haben klare Grenzen in ihrer Finanzierung und bekommen Vorgaben die Qualifikation ihrer Lehrkräfte betreffend.
Sie finanzieren sich aus dem Schulgeld, das sie von den Schülern bzw. deren Eltern erhalten, und einer anteiligen Förderung durch das jeweilige Bundesland. Bisweilen steuert auch ein Förderverein einen Beitrag bei.
Die Lehrkräfte müssen eine den Lehrern an staatlichen Schulen entsprechende Qualifikation aufweisen und durch ihre Lehrtätigkeit an der Ersatzschule wirtschaftlich und rechtlich abgesichert sein.
Mit diesen Vorgaben lassen sich Ersatzschulen schon seit Jahrzehnten offensichtlich auskömmlich betreiben, sonst würden sie nicht von Jahr zu Jahr mehr.

Trägerschaft sowie pädagogische, personelle und finanzielle Autonomie

Wendet man auf diese Rahmenbedingungen das angedachte Schulfreiheitsgesetz der FDP an, wird es spannend:
Zukünftig soll es freien Trägern möglich sein, staatliche Schulen zu übernehmen oder zu gründen. Freie Träger können in diesem Fall gemeinnützige Organisationen oder Elternvereine, aber z. B. auch Medien- oder Softwarekonzerne bzw. deren Lobbygesellschaften sein. Eine Stiftung beispielsweise, die sich schon seit Jahren sehr umtriebig im Bildungssektor gibt, könnte bei der Ausschreibung für die Übernahme einer Trägerschaft ein Schulkonzept vorlegen, das durchaus das Potenzial hat, vom Ministerium den Zuschlag zu bekommen. Und warum auch nicht… man arbeitet ja bereits lange und gerne zusammen.
Die Finanzierung der Schule erfolgt zu 100% vom Land bzw. von der Kommune. Es handelt sich schließlich nicht um eine anteilig geförderte Ersatzschule, sondern um eine reguläre staatliche Schule in privater Trägerschaft.
Der Träger hat freie Hand, wie er die Lehrpläne umsetzt (pädagogische Autonomie), wie er seine zur Verfügung stehenden Gelder einsetzt bzw. wie er ggf. neue Gelder einwirbt (finanzielle Autonomie) und wer die Schüler unterrichten soll (personelle Autonomie).
Das ganze in einen marktwirtschaftlichen Wettbewerb gepackt, dem sich die Schulen zu stellen haben, um mehr Gelder für eine noch bessere Ausrüstung einzuwerben, um mehr Eltern von einer Anmeldung ihrer Kinder an dieser Schule zu überzeugen, und fertig ist ein marktkonformes Schulsystem.
Das Perfide daran: Konzerne müssen nicht einmal mehr den Umweg über Ministerien und Behörden nehmen, um ihre Lobbyarbeit an die Schulen zu bringen. Sie betreiben die Schulen einfach selbst und können entsprechend die Unterrichtsmedien auf ihr Weltbild hin “optimieren”… finanziert durch den Staat

Charter Schools…

Wer wissen möchte, wie so ein Schulsystem aussehen kann, der darf gerne einen Blick nach Übersee riskieren: In den USA existieren sogenannte Charter Schools, betrieben von “privaten” Trägern wie Eltern, Universitäten, Hedgefonds oder Konzernen. Das Konzept sieht knallharten Wettbewerb für Schüler und Lehrer vor: Der Unterricht ist auf Benchmarking hin ausgerichtet, um bestmögliche Qualität zu suggerieren. Die Lehrer hangeln sich mit Zeitverträgen von Schuljahr zu Schuljahr, wobei eine Weiterbeschäftigung wesentlich davon abhängt, wie gut ihre Schüler im Benchmarking abschneiden. Drill, Kontrolle und Maßregelungen sind Programm. Die Betreiber haben volle Autonomie in allen Belangen, der Staat hat in den Charter Schools keine Befugnisse, bezahlt aber den Betrieb zu 100%.
Und der Erfolg dieser Schulform ist fraglich: Die Absolventen von Charter Schools erreichen nicht wesentlich bessere Abschlüsse als die Absolventen normaler staatlicher Schulen…
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) nennt Charter Schools übrigens treffend “Arenen des Leistungswettbewerbs“.

…in Deutschland?

Obwohl die Gedankenspiele der FDP zum “Schulfreiheitsgesetz” den Begriff “Charter School” bisher natürlich so nicht bringen, kann man davon ausgehen, dass die FDP dieses oder zumindest ein ähnliches Bildungskonzept verfolgt. Dass damit motivierte “Elternvereine” die Schulträgerschaft übernehmen könnten (weil das ja bei Kitas schon klappt), halte ich für eine grobe Verharmlosung. Man kann es nicht den Eltern erlauben, aber die Konzerne dabei übergehen… und die Eltern halte ich nicht für die Zielgruppe dieses Gesetzes.
Mit Charter Schools würden wir zu den Wurzeln des preußischen Schulsystems zurückkehren, nur dass statt einer Nationalerziehung mit militärtauglicher Körper- und Geistesertüchtigung jetzt die Ideologievermittlung einer marktkonformen Demokratie im Vordergrund stünde. Nichts anderes verfolgen die Konzerne und Lobbystiftungen jetzt schon mit der Erstellung von tendenziösem, aber kostenlosem Unterrichtsmaterial, mit dem sie die Schulen fluten. Die Folge des Gesetzes wäre, dass sie das von dem Zeitpunkt an ungehemmt und ohne Kontrolle machen könnten: Ihre Schulen, ihre Regeln.
So ein Bildungssystem bringt keine auf­ge­schlos­senen, ver­ständ­nis­vollen, sou­ve­ränen, kritischen, ver­ant­wor­tungs­be­wussten, zuver­sicht­li­chen und mün­digen Bür­ger hervor, sondern markentreue Konsumenten und brave Arbeitnehmer.
Wie auch immer die Lösung für die diversen Miseren unseres Bildungssystems aussieht: Ein “Schulfreiheitsgesetz” ist es meiner Meinung nach nicht.