3%-Hürde für die Europa-Wahl verfassungswidrig (26. Februar 2014)
Das Bundesverfassungsgericht hat in dünner Mehrheit entschieden, dass auch notwendige 3% der deutschen Wählerstimmen eine verfassungswidrige Hürde für den Einzug ins EU-Parlament darstellen. Unter anderem klagten somit Freie Wähler, Piraten und NPD erfolgreich gegen diese Einschränkung. Ja, auch die NPD kann sich freuen.
Ein Pyrrhussieg also, da jetzt Rechtspopulisten und Nationalisten auf Sitze in Straßburg und Brüssel hoffen können?