Die NRW-Landtagspiraten haben einen Antrag zu sogenannten “Jokertagen” an Schulen eingereicht, den ich hier im Wortlaut wiedergebe. Ich schließe mich diesem Antrag an.
Antrag der Fraktion der PIRATEN
Jokertage – ein Beitrag zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familienleben und Schule
I. Sachverhalt
Schülerinnen und Schüler haben nie frei, wenn sie wollen. Das Familienleben mit Schulkindern muss in Einklang mit den schulischen Vorgaben gestaltet werden. Viele Familien sind dabei durch die flexiblen Arbeitszeiten der Eltern in ihren Möglichkeiten weiter beschränkt. Der RdErl. d. Kultusministeriums v. 26.3.1980 sieht eine ausnahmsweise Beurlaubung vom Unterricht nur aus wichtigen Gründen vor. Es gibt aber auch Situationen, in denen man den Grund der Abwesenheit nicht nennen möchte oder dieser vom bestehenden Katalog der Beurlaubungsgründe nicht abgedeckt wird. Man kann Familien mit Schulkindern mehr Freiheiten geben. Dies zeigen die Jokertage, die mehrere Schweizer Kantone teilweise seit vielen Jahren den Schülerinnen und Schülern einräumen. So können sich beispielsweise im Kanton Zürich seit 2006 Schülerinnen und Schüler bis zu zwei Tage pro Schuljahr vom Unterricht ohne Nennung von Gründen beurlauben lassen. Diese Jokertage werden durch die Erziehungsberechtigten vorher schriftlich beantragt. Tage mit besonderen Schulanlässen wie Prüfungen, Bundesjugendspiele oder Schulausflügen können von dieser Regelung ausgenommen werden.
Jokertage geben Schülern und Familien nicht nur etwas mehr Raum zur freien Gestaltung. Sie sind auch ein Entgegenkommen gegenüber den außerunterrichtlichen Interessen und Verpflichtungen der Schülerinnen und Schüler. Zudem ermöglicht diese Regelung auch den verantwortungsvollen Umgang mit freien Tagen einzuüben und – noch wichtiger – verhindert Lügen und Ausflüchte.
II. Der Landtag stellt fest
Jokertage sind ein geeignetes Mittel, um Familien mit Schulkindern mehr Freiheiten für die Gestaltung ihres Familienlebens zu ermöglichen. Zudem geben sie Schülerinnen und Schülern Anlass, den verantwortungsvollen Umgang mit freien Tagen einzuüben und bewahren vor Lügen und Ausflüchten.
III. Der Landtag beschließt
Der Landtag fordert die Landesregierung auf, ein Konzept für die Gewährung von zwei Jokertagen pro Schuljahr für alle Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen zu erarbeiten und dem Landtag vorzulegen.
Dr. Joachim Paul
Nicolaus Kern
Monika Pieper
und Fraktion
Quellen:
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-5746.pdf
http://www.piratenfraktion-nrw.de/2014/09/unsere-antrage-im-oktober-plenum-2/
Die NRW-Landtagspiraten haben einen Antrag zu sogenannten “Jokertagen” an Schulen eingereicht, den ich hier im Wortlaut wiedergebe. Ich schließe mich diesem Antrag an.
Antrag der Fraktion der PIRATEN
Jokertage – ein Beitrag zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familienleben und Schule
I. Sachverhalt
Schülerinnen und Schüler haben nie frei, wenn sie wollen. Das Familienleben mit Schulkindern muss in Einklang mit den schulischen Vorgaben gestaltet werden. Viele Familien sind dabei durch die flexiblen Arbeitszeiten der Eltern in ihren Möglichkeiten weiter beschränkt. Der RdErl. d. Kultusministeriums v. 26.3.1980 sieht eine ausnahmsweise Beurlaubung vom Unterricht nur aus wichtigen Gründen vor. Es gibt aber auch Situationen, in denen man den Grund der Abwesenheit nicht nennen möchte oder dieser vom bestehenden Katalog der Beurlaubungsgründe nicht abgedeckt wird. Man kann Familien mit Schulkindern mehr Freiheiten geben. Dies zeigen die Jokertage, die mehrere Schweizer Kantone teilweise seit vielen Jahren den Schülerinnen und Schülern einräumen. So können sich beispielsweise im Kanton Zürich seit 2006 Schülerinnen und Schüler bis zu zwei Tage pro Schuljahr vom Unterricht ohne Nennung von Gründen beurlauben lassen. Diese Jokertage werden durch die Erziehungsberechtigten vorher schriftlich beantragt. Tage mit besonderen Schulanlässen wie Prüfungen, Bundesjugendspiele oder Schulausflügen können von dieser Regelung ausgenommen werden.
Jokertage geben Schülern und Familien nicht nur etwas mehr Raum zur freien Gestaltung. Sie sind auch ein Entgegenkommen gegenüber den außerunterrichtlichen Interessen und Verpflichtungen der Schülerinnen und Schüler. Zudem ermöglicht diese Regelung auch den verantwortungsvollen Umgang mit freien Tagen einzuüben und – noch wichtiger – verhindert Lügen und Ausflüchte.
II. Der Landtag stellt fest
Jokertage sind ein geeignetes Mittel, um Familien mit Schulkindern mehr Freiheiten für die Gestaltung ihres Familienlebens zu ermöglichen. Zudem geben sie Schülerinnen und Schülern Anlass, den verantwortungsvollen Umgang mit freien Tagen einzuüben und bewahren vor Lügen und Ausflüchten.
III. Der Landtag beschließt
Der Landtag fordert die Landesregierung auf, ein Konzept für die Gewährung von zwei Jokertagen pro Schuljahr für alle Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen zu erarbeiten und dem Landtag vorzulegen.
Dr. Joachim Paul
Nicolaus Kern
Monika Pieper
und Fraktion
Quellen:
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-5746.pdf
http://www.piratenfraktion-nrw.de/2014/09/unsere-antrage-im-oktober-plenum-2/